Ein Eigenheim kann noch so gut gepflegt sein, nach rund 15 Jahren werden die ersten Sanierungsmaßnahmen fällig. In dieser Zeit hat sich nicht nur die Haustechnik dank Smart Home rasant weiterentwickelt, auch das Heizen hat sich gewandelt. Wärmte man seine eigenen vier Wände früher standardmäßig mit Öl oder Gas, gibt es heute umweltbewusstere und ressourcenschonendere Varianten, mit denen man in einem gut gedämmten Haus auch bares Geld sparen kann.
Oftmals ist die Frage nicht, ob man sanieren will, sondern wie diese Instandhaltungsmaßnahmen finanziert werden sollen. Der Tausch einer Heizung, das Montieren einer Photovoltaikanlage oder das Dämmen eines Daches – das kann teuer werden. Seit Januar 2024 gibt es allerdings eine neue Finanzierungsmöglichkeit, die man in Betracht ziehen sollte: Wohnriester.
Energetische Sanierung mit Wohnriester – das muss man beachten
Vor dem Jahreswechsel konnte man seine angesparte Riesterrente zwar in Wohnriester umwandeln, jedoch nur für den Hauskauf, Hausbau, Tilgung eines Darlehens, den altersgerechten oder barrierefreien Umbau oder zum Kauf von Genossenschaftsanteilen verwenden. Nun ist auch die energetische Sanierung des Eigenheims möglich. Allerdings gibt es einiges, was man dabei beachten sollte.
Zunächst sind die allgemeinen Voraussetzungen zu erfüllen. Diese wären, dass man selbst in der Immobilie wohnt, für die man die sogenannte Eigenheimrente verwenden will. Zudem muss man als (Mit-)Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. Zuguterletzt muss sich das Objekt in der Europäischen Union oder Europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) befinden. Hat man diese drei Voraussetzungen erfüllt, war das aber noch nicht alles.
Speziell auf die energetische Sanierung bezogen, kann man die folgenden Arbeitsmaßnahmen mit Wohnriester umsetzen: das Dämmen von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, das Erneuern von Fenstern und Außentüren, der Einbau oder die Erneuerung von Lüftungsanlagen, das Erneuern oder Optimieren von bestehenden Heizungsanlagen (sofern diese älter als zwei Jahre sind) oder das Einbauen von digitalen Systemen, die den energetischen Betrieb und den Verbrauch optimieren. Auch die Kosten für die Erteilung einer notwendigen Bescheinigung sowie die Kosten für den Energieberater sind von der Wohnriester gedeckt. Lediglich die Tilgung eines Darlehens, das für die energetische Sanierung aufgenommen wurde, ist mit dem Riester-Guthaben nicht möglich.
Sie wollen auch sanieren?
Sie möchten auch Ihre Riesterrente in Ihr Eigenheim investieren? Dann sprechen Sie doch den Town & Country Partner in Ihrer Nähe an. Unsere Sanierungsberater können Ihnen bei offenen Fragen weiterhelfen und Sie ideal auf Ihre energetische Sanierung vorbereiten, damit aus Ihrem Eigenheim wieder ein wahrlich komfortables Traumhaus wird.