Baujahr 1880 bis 1920: Fehlende Dämmungen und veraltete Haustechnik
Prunkvolle Bauten mit einzigartigen Fassaden, hohen Zimmerdecken, Parkett und Stuck: Altbauten, die bis 1920 errichtet wurden, begeistern als stilvolle Hingucker. Während ihre Bausubstanz grundsätzlich als massiv gilt, führen vor allem unzureichende Dämmungen zu Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Insbesondere schlecht belüftete Kellerräume sind hiervon betroffen. Auch am Dach sind nachträgliche Dämmmaßnahmen oft dringend erforderlich. Fehlen etwa Unterspannbahnen an Steildächern können Regen oder Schnee nicht ausreichend abgehalten werden.
In den Innenräumen weisen die charakteristischen Holzböden so manche Baumängel auf. Auf Grund fehlender Trittschalldämmungen sind selbst leise Geräusche in anderen Stockwerken hörbar. Gleichzeitig sollten Sie stets auf die maximale Belastbarkeit des Bodens achten, denn die Holzböden sind im Vergleich zu modernen Geschossdecken weniger tragfähig. Weitere Schwachstellen zeigen sich oft durch eine veraltete Haustechnik. Ob in punkto Heizung oder Elektro – kaufen Sie eine Immobilie aus der Gründerzeit, sind hier häufig aufwendige Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Baujahr 1920 bis 1945: Baumängel bei Wasser- und Heizsystemen
Schlicht, solide und zweckmäßig präsentieren sich Häuser der 20er, 30er und frühen 40er Jahre. Klinkermauerwerk sowie simple Putzfassaden sind typisch für diese Baujahre. Doch damalige Materialengpässe spiegeln sich heutzutage in einer schlechten Bausubstanz wider. Im Rahmen einer Sanierung sollte daher stets die Statik, insbesondere des Dachstuhls, überprüft werden. Neben weiteren bekannten Baumängeln wie fehlenden Dämmungen oder unzureichender Elektrik sollten Hausbesitzer den Fokus einer energetischen Sanierung ebenfalls auf das Heiz- und Wassersystem der Immobilie richten.
Altbauten aus den Jahren 1920 bis 1945 verfügen oft noch über gusseiserne Rippenheizkörper. Diese beanspruchen nicht nur mehr Platz als moderne Heizungen, sondern weisen auch energetische Nachteile auf. So brauchen sie deutlich länger, um aufzuheizen. Veraltete Wasserleitungen können hingegen zu Verstopfungen oder Verkalkungen führen. Wurden die Rohre zudem aus Blei gefertigt, müssen diese unbedingt ausgetauscht werden, denn das Material gilt als gesundheitsgefährdend.
Baujahr 1945 bis 1970: Rissige Fassaden und sanierungsbedürftige Flachdächer
Kleine Grundrisse sowie ein Mangel an geeigneten Baumaterialien prägen die Bauweise der Nachkriegszeit. Neben Reihenhäusern entstanden in diesen Baujahren vor allem Flachdachbungalows und Kleinsiedlungshäuser. Heutzutage kämpfen Hausbesitzer oftmals mit altersschwachen Balkonen. Ihr Bodenbelag weist mit der Zeit Risse auf und ist undicht. Ein weiteres Problem: Die Balkone wurden in der Regel ungedämmt an die Fassade gebaut. So entstehen Wärmebrücken, die Schimmel begünstigen.
Ähnliche Baumängel finden sich auch an den Außenfassaden der Häuser. Dünne Wände und mangelnde Dämmungen führen zu Feuchtigkeitsbildungen sowie spürbar hohen Energieverlusten – genauso wie einfach verglaste Fenster. Sanierungsbedürftig sind auch Putzfassaden der 50er Jahre, sobald Risse sichtbar sind. Stammt ihre Immobilie aus den 60er Jahren, ist diese häufig mit einem Flachdach versehen. Verklebte Dachbahnen des damaligen Trends müssen heutige Hausbesitzer oft teuer erneuern.
Baujahr 1970 bis 1990: Verbaute Schadstoffe und mangelnde Wärmedämmung
Große Panoramafenster und offen gestaltete, flexible Grundrisse kennzeichnen Häuser der Baujahre 1970 bis 1990. Typische Baumängel finden sich vor allem an den Fenstern. Energetische Schwachstellen, defekte Fugen oder verzogene, undichte Rahmen erfordern einen Austausch der Scheiben. Gleichzeitig fehlt Objekten, die vor 1977 erbaut wurden, oftmals eine geeignete Wärmedämmung. Grund dafür ist, dass es die erste Wärmeschutzverordnung erst im Jahre 1977 gab.
Möchten Sie Sanierungsmaßnahmen durchführen, sollten Sie dabei stets auf asbesthaltige Materialien achten. Das gesundheitsschädliche Wohngift wurde auf Grund seiner beständigen Eigenschaften gerne verbaut. Heute muss Asbest bei Umbauten oder Sanierungen kostenpflichtig entsorgt werden. Worauf Sie noch achten sollten, können Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch vor Ort erfahren.