Die Aufgaben eines Energieberaters im Überblick
Planen Sie die energetische Sanierung Ihres Eigenheims, kann ein Energieberater einen entlastenden Mehrwert schaffen. Dieser begutachtet die Immobilie zunächst gründlich und erfasst ihren energetischen Ist-Zustand. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem derzeitigen Zustand der Bausubstanz von Gebäudehülle, Fenstern, Belüftungsanlagen und Co. Ebenfalls wird die Qualität der vorhandenen Haustechnik sowie des Heizungssystems untersucht.
Die Begutachtung erfolgt dabei stets objektiv und ganzheitlich sowie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse. Anschließend erstellt der Energieberater einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan für Ihr Haus, welcher sich an aktuell bestehenden Anforderungen orientiert. Diesem können Sie alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sowie den energetischen Ist- und Soll-Zustand der Immobilie übersichtlich entnehmen.
Inhalte des Sanierungsfahrplans
Erhalten Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater, enthält dieser zunächst ausführliche Analyseerkenntnisse zu einzelnen Bereichen Ihres Gebäudes. Diese beziehen sich etwa auf die Fassaden- und Dachdämmung, die Heizanlage oder die Warmwasseraufbereitung. Beigefügte Farbskalen zeigen an, welche Aspekte aus energetischer Sicht einen besonders dringlichen Sanierungsbedarf aufweisen. Während eine dunkelrote Färbung dabei meist für einen sehr schlechten Standard steht, kennzeichnen dunkelgrüne Bereiche in der Regel einen fortschrittlichen Zustand.
Daraus leiten Energieberater geeignete Sanierungsmaßnahmen ab, die mitsamt ihren Vorteilen im Sanierungsfahrplan aufgelistet sind. Außerdem können Sie diesem auf einen Blick entnehmen, in welcher Reihenfolge die Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Bei der Erstellung des Fahrplans berücksichtigt ein Energieberater stets Ihre finanziellen Möglichkeiten und gibt detaillierte Hinweise zu geeigneten Förderoptionen.
Förderung der Energieberatung: Das müssen Sie beachten
Entscheiden Sie sich für eine Energieberatung, können Sie die entstehenden Kosten mittels Zuschüsse reduzieren. Ein Anspruch auf Förderung besteht allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss sich die betroffene Immobilie zum einen in Deutschland befinden. Zum anderen sollte mindestens die Hälfte der Grundfläche als Wohngebäude genutzt werden oder das gesamte Haus ursprünglich zu Wohnzwecken errichtet worden sein.
Außerdem ist die Energieberatung Ihres Eigenheims nur dann förderfähig, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für dieses vor mindestens 10 Jahren eingereicht wurde. Ebenso muss der ausgewählte Energieberater bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Sie als Hausbesitzer einen Förderanspruch haben. Dieser muss in der sogenannten „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ eingetragen sein.
Town & Country Haus als kompetenter Energieberater für Ihr Sanierungsvorhaben
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